Wann müssen die Steuererklärungen 2021, 2022, 2023 eingereicht werden?

Vereinfacht dargestellt galt und gilt: Steuererklärungen müssen im nächsten Jahr bis zum 30. 6. über FinanzOnline eingereicht werden. Gibt es einen Steuerberater, der das macht, dann verlängert sich die Frist um vier (31. 10.) bis zehn Monate (30. 4. des übernächsten Jahres). Ab 1. Oktober laufen die Zinsen (die derzeit über 5 % ausmachen).

Mit Corona hat sich alles verlängert. Die Erklärungen für 2021 müssen bis 30. 9. 2023 eingereicht werden. Dazu wurde vom Finanzministerium ein eigener Erlass herausgegeben.

Für die Steuererklärungen ab 2022 gibt es nunmehr eine neue gesetzliche Regelung. Die Erklärungen müssen durch den Steuerberater (den „Quotenvertreter“) bis zum 31. 3. 2024 eingereicht werden. Allerdings erfolgen so wie bisher ab Oktober 2023 Abberufungen durch das Finanzamt. (Vorsicht: Zinsen laufen dennoch ab 1. 10. 2023.) Das Finanzamt Österreich kann diese Frist bis zum 30. 6. 2024 erstrecken, danach ist Schluss.

Wir werden daher im September 2023 bezüglich freiwilliger Anzahlungen auf Sie zukommen, um Zinsnachteile zu vermeiden. Bitte bereiten Sie Ihre Unterlagen 2022 vor, damit die Steuererklärungen fristgerecht erstellt und eingereicht werden können. Die großzügigen Fristerstreckungen aus Covid-Zeiten sind vorbei.

1. August 2023
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