Unterschiedliche Rechtsansichten – kein „Bossing“

Was „Bossing“ sei?

Eine Sonderform des „Mobbing“!

Mobbing ist systematisches, prozesshaftes Diskriminieren von Mitarbeitern durch an-dere Mitarbeiter, „Bossing“ ist Vergleichbares durch Vorgesetzte.

Was ist Dramatisches geschehen?

Dienstnehmer Franz will in Elternteilzeit gehen, doch dies wird von Dienstgeber Robert abgelehnt, und es besteht auch kein Rechtsanspruch.

Robert verlangt von Franz, dass er seine Arbeit macht, womit er also die arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Arbeitsleistung von seinem Dienstnehmer einfordert.

Es gibt aber zum Thema Elternteilzeit immer wieder Diskussionen. Franz meint, er habe einen Rechtsanspruch, Robert sieht das nicht so – und es ist auch tatsächlich nicht so.

Irgendwann lässt sich Robert dazu hinreißen, Franz zu empfehlen, er solle doch gleich in die „Behindertenpension“ gehen, weil Franz immer wieder auf seine gesundheitlichen Probleme hinweist.

Das Vertreten einer – noch dazu korrekten –Rechtsansicht ist weder Mobbing noch Bossing. Auch die einmalige unangemessene verbale Äußerung ändert daran nichts.

1. April 2024
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