Unterhaltsames aus der Arbeitsrechtsjudikatur

Die Aufforderung zum Tragen eines Dirndls im Gastronomiebetrieb ist keine sexuelle Belästigung!

Was ist eigentlich eine sexuelle Belästigung? Ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde beeinträchtigt, für die Person unangebracht oder anstößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft. Es müssen alle drei Kriterien erfüllt sein.

Das vermeintliche Vergehen des Dienstgebers: Er hat die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer regelmäßig mit Schokolade beschenkt und die Dienstnehmerinnen aufgefordert, die von ihm als Dienstgeber gekauften Dirndlkleider zu tragen. In diesem Sinn hat er verlangt, die Kleider zu probieren – entweder in der Firma oder zu Hause.

Das Gericht (sowohl die erste als auch die zweite Instanz) hat dies als nicht die Würde beeinträchtigend erkannt. Dass es die Dienstnehmerin als „unangenehm“ empfunden hat, reicht für die Erfüllung des Tatbestands als Belästigung nicht aus.

Tipp: Es muss ja wohl noch zulässig sein, dass der Dienstgeber Vorgaben zu Erscheinungsbild, Benehmen und Arbeitsweisen macht, die den Erwartungshaltungen der Kunden entsprechen.

1. April 2024
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