Kleine Einführung in das Steuer-Fachvokabular

Das Steuergesetz ist das Maß der Dinge:
Die Dinge werden aber immer komplizierter.

Viele Gesetze sehen daher eine sogenannte Verordnungsermächtigung vor. Nutzt das Finanzministerium diese Möglichkeit (was fast immer passiert), entspricht die Verordnung einem Gesetz: Landwirte-Pauschalierungsverordnung, Sachbezugsverordnung, Liebhabereiverordnung usw., usf.

Dann gibt es natürlich höchstgerichtliche Urteile und Erkenntnisse. Diese legen Gesetz und Verordnung aus, womit der Rahmen festgelegt ist. Aber: Was sind dann die Richtlinien und Erlässe?

Diese sind Auslegungen und Anweisungen des Finanzministeriums an dessen Mitarbeiter. Steuererlässe gibt es derzeit im Umfang von vier Bänden mit etwa 7.000 Seiten (kleingedruckt). Achtung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Und wie verbindlich/richtig sind Erlässe?

Ein passendes Originalzitat eines leitenden Mitarbeiters des Finanzministeriums: Es ist wie in der Kirche. Man muss einfach daran glauben!

1. Februar 2024
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