Hinweisgeberschutz

Seit Ende März 2023 gibt es gesetzliche Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor arbeitsrechtlichen Vergeltungsmaßnahmen. Maßnahmen wie Kündigungen, Verwarnungen, Versetzungen etc. gegen Hinweisgeber sind rechtsunwirksam.

Hinweisgeber sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Betrug, Korruption, Geldwäsche, Gesundheitsgefährdungen(!) oder Umweltgefährdungen erlangen und weitergeben.

Verpflichtet sind – wie immer – die Unternehmer. Sie haben ab 17. 12. 2023 bei 50 und mehr Dienstnehmern in diesem Zusammenhang ein Meldesystem einzurichten, bei mehr als 250 Dienstnehmer bereits seit 25. 8. 2023.

1. Oktober 2023
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