GmbH und Gründungs- privilegierung

Die Gründungsprivilegierung läuft nach zehn Jahren aus. Bei den ersten Fälle wäre das am 1. 3. 2024 der Fall gewesen. Notwendig sind die Änderung des Gesellschaftsvertrags (Stammkapital, Einlage) und die Firmenbucheintragung.

Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft wurde das GmbH-Gesetz geändert. Nunmehr ist ohnehin nur mehr ein Stammkapital von 10.000 Euro notwendig.

Dennoch gibt es Handlungsbedarf, wenn eine Gesellschaftsvertragsänderung ansteht. Bei dieser Gelegenheit sind bei Gründungsprivilegierung das Stammkapital und die Einlagen ebenfalls zu ändern und der Fimenzusatz „privilegiert“ zu löschen. (Eintragungssperre ab 1. 1. 2025, solange dies nicht geändert ist).

1. April 2024
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